Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.04.2015 - 2 ZB 14.2665 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rinderstall; Außenbereich; Nachbar; Immissionen; Einzelfallprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzumutbarkeit der auf einem Grundstück im Außenbereich auftretenden und von einem benachbarten Rinderstall ausgehenden Gerüche
- rewis.io
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Rinderstall wegen Geruchsimmissionen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
Unzumutbarkeit der auf einem Grundstück im Außenbereich auftretenden und von einem benachbarten Rinderstall ausgehenden Gerüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13
Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2015 - 2 ZB 14.2665
In einem solchen Fall des Ausscheidens aus der Schicksalsgemeinschaft der Landwirte ist das vormalig landwirtschaftlich genutzte Grundstück im Außenbereich weiterhin mit einer nachwirkenden Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme auf benachbarte landwirtschaftliche Betriebe belastet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 2014 - 1 LB 164/13 - Agrar- und Umweltrecht 2015, 111). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2015 - 2 ZB 14.2665
Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378). - VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2015 - 2 ZB 14.2665
Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigenden Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
- VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.344
Nachbarklage gegen Erweiterung eines Schweinestalls (Kistenveranda für …
In einem solchen Fall des Ausscheidens aus der Schicksalsgemeinschaft der Landwirte ist das vormalig landwirtschaftlich genutzte Grundstück im Außenbereich weiterhin mit einer nachwirkenden Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme auf benachbarte landwirtschaftliche Betriebe belastet (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2015 - 2 ZB 14.2665; OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 - beide juris). - VG München, 06.03.2023 - M 1 SN 21.4587
Nachbarantrag, Heranrückende Wohnbebauung, Rinderhaltung, Gebot der …
Dies wirkt nach, wenn auf einem Grundstück im Außenbereich die Landwirtschaft aufgegeben wurde und ein Übergang vom privilegierten zum allgemeinen Wohnen erfolgt ist (BayVGH, B.v. 28.4.2015 - 2 ZB 14.2665 - juris Rn. 4).